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Abfall & Entsorgung

Die Wertstoffsammelstelle in Aichach hat geöffnet:

Montag 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

Dienstag 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr,

Mittwoch 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr,

Donnerstag 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr,

Freitag, 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie 

Samstag 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr.

Winteröffnungzeiten der Bauschuttrecyclinganlage:

07.01.2023 von 8.00 bis 13.00 Uhr,

21.01.2023 von 8.00 bis 13.00 Uhr,

04.02.2023 von 8.00 bis 13.00 Uhr,

18.02.2023 von 8.00 bis 13.00 Uhr,

Die Zuständigkeit der Kommunalen Abfallwirtschaft unterliegt dem Landkreis Aichach-Friedberg. In der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises ist festgelegt, dass alle Grundstücke an die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises anzuschließen sind.

Achtung: Seit 1.1.2015 ist das Landratsamt für die komplette Verwaltung bei der Abfallentsorgung zuständig. An,- Um- und Abmeldungen von Müllbehältern sind nun ausschließlich über die Kommunale Abfallwirtschaft im Landratsamt möglich.

Grundstückseigentümer im Landkreis erhalten ihre Bescheide über die Abfallgebühren seit 2015 nicht mehr von der Stadt Aichach, sondern vom Landratsamt Aichach-Friedberg.


Wertstoffe und Bauschutt

Öffnungszeiten und Gebühren finden Sie hier.


Sperrmüll

Kleinmengen von bis zu 2 m³ können schnell und unkompliziert auf der Wertstoffsammelstelle Aichach-Ecknach, abgegeben werden.
Zudem ist einmal im Jahr für jeden Haushalt, der eine Restmülltonne angemeldet hat, auf Antrag beim Landratsamt Aichach-Friedberg eine kostenlose Abholung von bis zu 5 m³ möglich.
Der Sperrmüll wird nach Eingang Ihres Antrages innerhalb von vier Wochen von Ihrem Grundstück abgeholt. 

Verkauf von vergünstigten Windelsäcken, Restmüllsäcken

Haben Sie mehr Müll als in Ihrer Restmülltonne Platz ist, dann können Sie in der Stadtinfo (Stadtplatz 40) einen Müllsack erwerben. Diesen Sack bitte verschlossen bei der nächsten Entleerung der Restmülltonne neben Ihrem Müllgefäß am Straßenrand abstellen. Nur diese Müllsäcke werden von der Müllabfuhr mitgenommen.

Für Familien mit Kleinkindern unter drei Jahren und bei einer Inkontinenzerkrankung werden vergünstigte Windelsäcke ausgegeben. Das Vorliegen der Erkrankung ist durch ein ärztliches Attest zu belegen.

Gebühren
Restmüllsack regulär: 6 Euro
Windelsack: 2 Euro

 

30.07.2016