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Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrument zur Lenkung und Steuerung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Vollzogen wird sie in einem zweistufigen Verfahren.

Zum einen wird der Flächennutzungsplan (FNP) als vorbereitender Bauleitplan für das gesamte Stadtgebiet aufgestellt. Er ist das zentrale Steuerungsinstrument für eine nachhaltige Siedlungs- und Freiflächenentwicklung. Ein aktueller und an vorsorgenden Ansprüchen ausgerichteter FNP ist für die städtebauliche, soziale, ökologische und ökonomische Entwicklung der Stadt notwendig. Planungsziele in den wichtigsten Bereichen der Stadtentwicklung werden für einen Zeitraum von 10-15 Jahren dargestellt.

Zum anderen werden Bebauungspläne (B-Pläne) als verbindliche Bauleitpläne für Teilbereiche des Stadtgebietes aufgestellt. Dieser enthält vor allem die rechtsverbindlichen Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung. Innerhalb seines Geltungsbereiches werden somit die Vorgaben aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet und konkretisiert.

Rechtliche Grundlagen zur Aufstellung und Änderung des Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplanes sind im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt.