| In der Sitzung am 21.12.2006 hat der Stadtrat der Stadt Aichach die Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes für die Obere und Untere Vorstadt sowie für den Bereich in und um die Martinstrasse beschlossen. Gleichzeitig sprach sich der Stadtrat einstimmig für einen Maßnahmenkatalog in diesem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet aus und hat die Maßnahmen mit 4 Prioritätsstufen versehen.
Priorität 1
Innenstadteingang, Stadtgraben und Tandlmarkt (mit Aufwertung der Tiefgarage)
Maßnahme F 3, F 4, N 6, N 5 und S 7
Priorität 2
Schaffung innerstädtischen Parkraums
Maßnahme N 7 und S 8
Priorität 3
Funktionale und optische Aufwertung Untere Vorstadt
Maßnahme S 1, S 2, O 1 und O 2
Vernetzung Griesbachbereich / Werlberger Strasse
Maßnahme F 5 und F 6
Priotität 4
Prieferstrasse (Ergänzungsbereich)
Maßnahme S 4 und S 12
Den städtebaulichen Rahmenplan zur Stadtsanierung im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet ,den Lageplan zum Sanierungsgebiet mit den einzelnen Maßnahmen und den Maßnahmenkatalog kann man unter den angegebenen „Links“ in Augenschein nehmen.
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