Sie sind Besucher

Stadtplan Sitemap Impressum
Webcam Suche



Wettervorhersage



Wirtschaftsraum Augsburg



Sisi-Straße



Schwabenstädte in Bayern






 

Wichtiger Hinweis zur Erteilung von Auskünften über Einwohnerdaten


Das Einwohnermeldeamt kann „einfache Melderegisterauskünfte“ (das sind Auskünfte, die sich auf Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften beschränken) an Privatpersonen und Privatunternehmen auch durch automatisierten Abruf über das Internet erteilen. Gesetzliche Grundlage hierfür ist Art. 31 Abs. 3 Bayer. Meldegesetz.  

Die Stadt Aichach hat einen solchen Zugang zum Melderegister geöffnet.

Jeder Betroffener kann dieser Form der Auskunftserteilung jederzeit ohne Begründung widersprechen. Der Antrag auf Übermittlungssperre muss schriftlich beim Einwohnermeldeamt erfolgen.

Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt der Stadt Aichach, Tandlmarkt 13, Zi.Nr. 003 und 004 (Tel.Nr. 08251/902-57 oder 08251/902-64). Unsere Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag Vormittag von 08.00 bis 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch nachmittag von 13.30 bis 16.00 Uhr, Donnerstag Nachmittag von 13.30 bis 18.00 Uhr.

Auch über Internet besteht die Möglichkeit zur Einrichtung einer Übermittlungssperre. Klicken Sie dazu auf den unten stehenden Link. Damit der Internet-Antrag weiter bearbeitet werden kann, ist es erforderlich, den ausgedruckten Antrag persönlich zu unter-schreiben und an die Stadt Aichach, Einwohnermeldeamt, zu übersenden. Erst nach Eingang des unterschriebenen Antrages wird die Sperre im Einwohnermeldebestand eingetragen.

Auf folgendes wird ausdrücklich hingewiesen:

  • Das Einwohnermeldeamt muss - sofern die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen - einfache Melderegisterauskünfte weiterhin schriftlich oder bei einer Vorsprache des Antragstellers im Amt erteilen. Das Vorliegen eines Widerspruchs gegen eine Auskunft über das Internet ändert daran nichts.
  • Auskünfte an Behörden und andere öffentliche Stellen werden in jedem Fall weiterhin erteilt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, und zwar auch durch Übermittlung über das Internet. Das Gesetz sieht insoweit keine Widerspruchsmöglichkeit vor.
Hier geht's zum Antrag
zurück
Aktuelle Termine
So 05.09.2010
Führung durch die Sonderausstellung "Starcker Tobackh"
Fr 10.09.2010
Stadtgebet
Fr 10.09.2010
Rudi Zapf Trio Grenzenlos
So 12.09.2010
Chanten: "Eintauchen in die Welt des heilsamen Singens"
So 12.09.2010
Kunsthandwerkermarkt
Mo 13.09.2010
Mitgliederversammlung
weitere Termine

Bürgerservice online
 Hinweise
 Zuzug voranmelden
 Umzug voranmelden
 Meldebescheinigung
 Aufenthaltsbescheinig.
 Lebensbescheinigung
 Lohnsteuerkarte
 Ersatz-Lohnsteuerkarte
 Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
 Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
 Führungszeugnis
 Auskunft GZR
 Übermittlungssperre
 Auskunftssperre
 Status Ausweis/Pass
 Melderegisterauskunft
 Gewerbemeldungen
 Antrag auf Umsatzsteuerrückforderung an das Wasserwerk Aichach
 Antrag auf Umsatzsteuerrückerstattung an den Zweckverband Magnusgruppe
 Bautätigkeitsstatistik-Online
 Fundinfo
 Meldung für Veranstaltungskalender
 Bekanntmachungen
 Fahrplanauskunft AVV

Nachrichtenarchiv
02.09.2010
Empfang auf Schloss Miramare: Mit „Stadt auf Reisen“ auf Sisis Spuren nach Triest
03.08.2010
Stadtfest
30.06.2010
Open-Air-Festival – Drei Tage lang war am Wochenende vom 25. – 27.06. 10 am Sisi-Schloss Musik für alle Geschmäcker geboten.
29.03.2010
Ostermarkt im Sisi-Schloss begeisterte 2300 Besucher
20.01.2010
Rekordbesuchsjahr für das Aichacher Stadtmuseum
13.01.2010
Aichacher Neujahrskonzert entführte nach „Bella Italia“
weitere News