Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung
gem. § 58 Wehrpflichtgesetz
Widerspruchsrecht der Betroffenen
Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden.
Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten.
Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung:
Familienname
Vornamen
gegenwärtige Anschrift
Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet werden. Er kann beim Einwohnermeldeamt Aichach, Tandlmarkt 13, 86551 Aichach, eingelegt werden.
Der Antrag ist auch auf der Internetseite der Stadt Aichach zu finden.
www.aichach.de Bürgerservice online/Übermittlungssperre
Bitte beachten Sie, dass hier der Antrag zusätzlich unterschrieben an das Einwohnermeldeamt zu senden ist.
Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, werden die genannten Daten weitergegeben.