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Parkgebührenpflicht
Für die folgenden Straßen und Plätze gilt die Parkgebührenpflicht:
- Oberer- und Unterer Stadtplatz
- Am Büchel mit Essiggasse
- Bauerntanzgasse
- Am Strudl - Botengasse
- Steubstraße - Hubmannstraße
- Danhauserplatz
- Schlossplatz - Schneidergasse
- Tandlmarkt mit Parkplatz westlich des Verwaltungsgebäudes II
- Parkplatz am Freibankgelände - Knollerweg
- Parkplätze westlich und östlich der Werlbergerstraße
- Parkplätze an der Augsburger Straße und vor den Hausnummern 6 - 12
Standorte der Parkscheinautomaten
In der Innenstadt, die zugleich verkehrsberuhigter Geschäftsbereich ist:
In der Oberen Vorstadt
- Östliche Werlbergerstraße (Gardinenhaus)
- Westliche Werlbergerstraße (Jung/Reitinger)
- Augsburger Straße (westliche Bushaltestelle)
Parkgebühren
- Brötchentaste (10 Minuten gebührenfrei; diese werden jedoch nicht auf längere Parkzeiten angerechnet.)
- bis 30 Minuten 0,30 €
- bis 60 Minuten 0,50 €
Mindestgebühr: 0,30 € Die zulässige Höchstparkdauer beträgt 60 Minuten.
Wichtiger Hinweis
Der ruhende Verkehr wird von der Kommunalen Verkehrsüberwachung regelmäßig kontrolliert. Telefonische Auskunft hierzu erhalten Sie während der Geschäftszeit unter der Telefonnummer 08251/902-91.
Die Parkgebühren sind von Montag bis Freitag, von 8.00 bis 18.00 Uhr und Samstag, von 8.00 bis 12.00 Uhr zu entrichten.
Auf dem Parkschein ist das Datum, die Uhrzeit, das Ende der Parkzeit und der Platz an dem Sie Ihren Wagen geparkt haben, aufgedruckt. Bitte gut sichtbar im Fahrzeug auslegen! Den unteren Teil des Parkscheines können Sie abtrennen. Hier sind ebenfalls das Datum, die Uhrzeit und der Platz aufgedruckt. Dieser Abschnitt dient Ihnen als Gedächtnisstütze. |