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05.04.2024

Gültige Dokumente für Ihren Urlaub

Das Einwohnermelde-/Passamt der Stadt Aichach empfiehlt, rechtzeitig vor Ferien- und Reisebeginn die Ausweisdokumente zu prüfen und ggf. neu zu beantragen.

Neu seit dem 01. Januar 2024: Kinderreisepässe werden nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind allerdings grundsätzlich noch bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig. 

Bei Reisen innerhalb der EU braucht jedes Familienmitglied zumindest einen Personalausweis; außerhalb der EU einen Reisepass. Bitte beachten Sie, dass Ausweisdokumente ihre Gültigkeit verlieren, wenn der Passinhaber auf dem Foto nicht mehr zu erkennen ist.

Welches das richtige Dokument für die jeweilige Reise ist, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes:

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/LaenderReiseinformationen_node.html

Das benötigen Sie grundsätzlich für die Beantragung:

  • 1 aktuelles biometrisches Bild
  • das jetzige Ausweisdokument
  • ggf. Geburtsurkunde (sofern unsere Ausweisbehörde noch kein Dokument ausgestellt hat)

Bitte beachten Sie: Bei Kindern ist grundsätzlich die Zustimmung beider sorgeberechtigten Elternteile erforderlich bzw. der Nachweis der alleinigen Sorge.

Der Antrag ist persönlich beim Einwohnermelde-/Passamt im Verwaltungsgebäude I, Tandlmarkt 13, EG, Zi.Nr. 003 bis 007, zu stellen. Für die Öffnungszeiten in diesem Fachbereich gilt eine gesonderte Regelung: Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist Montag- und Dienstagvormittag von 08.00 bis 12.30 Uhr sowie Donnerstagnachmittag von 13.30 bis 18.00 Uhr möglich. Zu den weiteren allgemeinen Öffnungszeiten ist eine telefonische Terminvereinbarung unter 08251/902-95 oder 902-66 nötig.

Aktuell müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 3 Wochen beim Personalausweis und 4 - 6 Wochen beim Reisepass rechnen.  

Bei einer Auslandsreise eines Kindes ohne Begleitung der Eltern bzw. eines Elternteils empfiehlt das Auswärtige Amt eine Einverständniserklärung. Dazu verweisen wir auf den Link http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/Reisehinweise/11-KindOhneEltern.html?nn=383016.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.