Kommunalwahl 2026
Wann wird gewählt?
am 8. März 2026
Wer wird gewählt?
• Erste Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
• Landrätinnen und Landräte
• Mitglieder der Gemeinde- und Stadträte
• Mitglieder der Kreistages
Wer darf wählen?
Wählen dürfen alle Deutschen und Unionsbürgerinnen und -bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens zwei Monaten den Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen (in der Regel ihren Hauptwohnsitz) in der jeweiligen Kommune haben.
Wo wird gewählt?
Gewählt wird am Wahltag zwischen 8 und 18 Uhr in dem Abstimmungsraum, der Ihnen von der Kommune in der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt worden ist. Die Wahlbenachrichtigung geht allen Wahlberechtigten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu.
Sie haben zudem auch die Möglichkeit, ab dem 16. Februar per Briefwahl zu wählen. Die Briefwahlunterlagen können bereits vorab beim zuständigen Wahlamt beantragt werden.
Bürgermeister (gelber Stimmzettel) und Landratswahl (hellblauer Stimmzettel)
Für die Wahl der Ersten Bürgermeisterin / des Ersten Bürgeremeister und der Landrätin / des Landrats haben Sie jeweils eine Stimme. Gewählt ist, wer bei der Wahl (oder einer Stichwahl) mehr als die Hälfte der Stimmen erhält.
Wahl des Stadtrats (grüner Stimmzettel) und des Kreistrages (weißer Stimmzettel)
Sie haben so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind. Die Zahl steht oben auf dem Stimmzettel
Kummulieren und Panaschieren
Einzele Bewerber dürfen bis zu 3 Stimmen erhalten (Kummulieren). Sie können ihre Stimmen an Bewerber auf verschiedenen Listen vergeben (Panaschieren)
Listenkreuz
Wenn Sie nicht alle Stimmen für einzelne Bewerber verwenden, können Sie zusätzlich eine Liste ankreuzen. Die restlichen Stimmen werden dann als Einzelstimmen von oben nach unten auf die noch nicht gekennzeichneten Bewerber verteilt. Mehrfach aufgeführte Bewerber werden mehrfach berücksichtigt. Streichungen sind möglich.
Probestimmzettel
Um die Wahlmöglichkeiten bei der Wahl des Stadtrates zu testen, stehllen wir Ihnen hier einen Probestimmzettel online zur Verfügung.

