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Wohnsitz; Anmeldung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 25.04.2023
Stand: 25.04.2023
Online Verfahren
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aichach):
- Voranmeldung einer Nebenwohnung
Hier können Sie Ihre Nebenwohnung anmelden. - Voranmeldung Umzug
Hier können Sie Ihren Wohnungswechsel innerhalb der Kommune voranmelden. - Voranmeldung eines Zuzuges mit integriertem Wohnungsgeberformular
Hier können Sie Ihren Zuzug zur Kommune voranmelden.