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Wohnsitz; Anmeldung des Aufenthalts in Krankenhäusern, Heimen oder ähnlichen Einrichtungen
Wenn Sie in ein Krankenhaus, Pflegeheim oder eine sonstige Einrichtung, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dient, aufgenommen werden, müssen Sie sich nicht anmelden, solange Sie für eine Wohnung im Inland gemeldet sind.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 19.05.2023
Stand: 19.05.2023
Online Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aichach):
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen
Für Personen, die ihrer Meldepflicht nicht persönlich nachkommen können und für die kein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, kann die Einrichtung die Aufnahme online der Meldebehörde mitteilen.