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Bebauungsplan

Ein Bebauungsplan regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen.
Grundstückseigentümer, Bauherren und Bauträger können sich somit umfassend informieren, was bei einem Bauvorhaben planungsrechtlich zu berücksichtigen ist. Eine Sonderform des B-Planes ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan, der aus einem Vorhaben- und Erschließungsplan zu entwickeln ist. Bebauungspläne haben Rechtscharakter - sie binden sowohl die Bürger als auch die Verwaltung. Auf die Festsetzungen besteht ein Rechtsanspruch. Weitere Informationen rund um das Thema Bebauungsplan finden Sie unter den Links.


Bürger beteiligen:

Bei laufenden Bebauungsplanverfahren beteiligt die Stadt Aichach die Bürger in unterschiedlicher Weise. Bei größeren Planvorhaben werden die Bürger frühzeitig über die allgemeinen Ziele, Zwecke, Alternativen und Auswirkungen der Planung informiert. Das Baugesetzbuch nennt dies "Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit". Dies geschieht im Regelfall über eine erste Auslegung der Unterlagen im Stadtbauamt oder gegebenenfalls über eine Bürgerversammlung vor Ort. Die spätere zweite öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes ist gesetzlich für die Dauer von einem Monat vorgeschrieben.


Rechtskräftige Bebauungspläne:

Eine Übersicht (nicht abschließend) über die Bebauungspläne der Stadt Aichach finden Sie im Bayern Atlas, dem Geoportal des Freistaats Bayern.

Die rechtlich verbindlichen Pläne können Sie im Bauamt einsehen.

Aktuelle Planverfahren:

 
Zum gegebeben Zeitpunkt finden Sie hier die aktuellen Bebauungspläne.

Hinweis
Die hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine verbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bauamt auf.