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31.01.2025

Bundestagswahl am 23.02.2025

Zustellung der Wahlbenachrichtigungen / Beantragung der Briefwahlunterlagen

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23.02.2025 werden in der Zeit vom 29.01. bis 01.02.2025 zugestellt. Es handelt sich hierbei um kuvertierte Wahlbenachrichtigungsschreiben mit dem Aufdruck "Wahlbenachrichtigung BUNDESTAGSWAHL".

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 03.02. bis 07.02.2025 (12.30 Uhr), während der allgemeinen Öffnungszeiten im Einwohnermelde-/Passamt, Tandlmarkt 13, Zi.Nr. 010 oder 013, zur Einsicht bereit gehalten.

Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen wird gebeten, vorwiegend die elektronische Antragstellung (aufgedruckter QR-Code) oder über die Internetseite www.aichach.de - Rubrik Schnell gefunden zu nutzen. Die Unterlagen werden an die angegebene Adresse gesendet. 

Um keine Zeit für den Postweg zu verlieren, können Sie Ihre Stimmme im Rahmen der Briefwahl gleich vor Ort im Eingangsbereich des neuen Verwaltungsgebäudes I, Tandlmarkt 13, abgeben. Dort werden zwei Wahlkabinen zur Verfügung stehen.