Kommunalwahlen am 08.03.2026
Die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahlen am 08. März 2026 werden in den nächsten Tagen, bis spätestens 15. Februar 2026, zugestellt. Bitte bewahren Sie diese für eine eventuelle Stichwahl am 22. März 2026 auf. Es handelt sich hierbei wie bei den vergangenen Wahlen um kuvertierte Wahlbenachrichtigungsschreiben mit dem Aufdruck „Amtliche Wahlbenachrichtigung –Kommunalwahlen-“.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis einlegen. Das Wählerverzeichnis kann von Montag, 16. Februar, bis Freitag, 20. Februar 2026, im Bürgerbüro, Tandlmarkt 13, 86551 Aichach, Zi.Nr. 010 oder 013, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Briefwahlunterlagen können im Bürgerbüro der Stadt Aichach, Tandlmarkt 13, Verwaltungsgebäude I (Neubau), EG, beantragt werden. Dazu ist der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung auszufüllen und zu unterschreiben. Mit dem Antrag für die Hauptwahl können die Briefwahlunterlagen für eine eventuelle Stichwahl gleich mitbeantragt werden.
Bei Abholung durch eine andere Person ist zusätzlich die Vollmacht auszufüllen und zu unterschreiben.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist auch online unter www.aichach.de oder mit dem aufgedruckten QR-Code möglich.

