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Beginn des Parlamentarismus

Die Schnaitbacher waren sogenannte Edelfreie und können heute über mehrere Generationen nachgewiesen werden. Erstmals erschienen sie 1099, als sie sich noch von Aresing nannten.

Sie schlossen sich nach dem Zerfall der Grafschaften - eine Folge des Investiturstreits - den Wittelsbachern an und wurden wichtige Dienstmannen von diesen. Als Ritter waren sie zum Führen von Waffen berechtigt. Sie hatten auch ein eigenes Wappen, auf welchem unter anderem eine Brezel abgebildet war. Die Schenken von Schnaitbach hatten als Lehen um 1280 einen herzoglichen Grundbesitz, der aus drei Höfen, einer Mühle, Hofstätten und Gärten bestand.

Aufgrund vielerlei Machtkämpfe zwischen den Habsburgern und den Wittelsbachern befand sich das Herzogtum Bayern gegen Ende des 13. Jahrhunderts in einer militärisch, politisch und finanziell katastrophalen Lage. 1292 forderte Herzog Ludwig eine Steuer, deren Erhebung der Adel nicht verhindern konnte, obwohl diese nicht rechtens war. Da der Adel aber immer mehr Macht gewann – vor allem, wenn er geschlossen auftrat – und der Herzog auf eine Einigung und die Unterstützung des Adels angewiesen war, musste er dem Adel rechtliche Zugeständnisse machen. Deshalb wurde am 2. Januar 1302 eine für ganz Bayern bis heute bedeutsame Urkunde von dem späteren Kaiser Ludwig dem Bayern und seinem Bruder Rudolf auf der Burg Schnaitbach ausgestellt.

Der genaue Inhalt der „Schnaitbacher Einung“ konnte nur durch eine Abschrift, die aus dem 15. Jahrhundert stammt und im Stadtarchiv München aufbewahrt wird, überliefert werden, da die originale Urkunde nicht erhalten ist. Durch die „Schnaitbacher Einung“ ist es dem Landadel gelungen, das Recht des Widerstands gegen die regierenden Herzogsbrüder Rudolf und Ludwig sowie das Recht des Zusammenschlusses erstmalig durchzusetzen. Letzteres ist der Grund, warum die „Schnaitbacher Einung“ als Beginn des Parlamentarismus in Bayern gilt. Als Gegenleistung für die erhaltenen Rechte und die gelungene Emanzipation half der Landadel den Herzögen bei der Beschaffung von Geldern. Die Vereinigung des Adels wird zum Pendant gegenüber dem Herzog.

Die folgenden Jahre (die Zeit des 13. und 14. Jahrhunderts) können als Blütezeit Unterschneitbachs bezeichnet werden, denn Schnaitbach war von solcher Wichtigkeit, dass es in zwei bedeutenden Urkunden der Wittelsbacher erwähnt wurde. Zum einen in der Urkunde über die Teilung Oberbayerns und zum andern im Wittelsbacher Hausvertrag von Pavia, welcher die Trennung von Bayern und der Pfalz regelte. Das Ende dieser Blütezeit war wohl im Jahr 1395, in welchem die Burg Schnaitbach im Ersten Bayerischen Hauskrieg zerstört wurde.