Seiteninhalt
24.01.2025

Getrenntsammlungspflicht für Altkleidung

Im Wittelsbacher Land ändert sich vorerst nichts!

Mit dem 1. Januar 2025 ist die EU-weite neue Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien in Kraft getreten. Stark beschädigte und stark beschmutzte Textilien gehören allerdings weiterhin in die Restmülltonne. 

Die neue Richtlinie soll sicherstellen, dass Textilien gesammelt werden, die entweder recycelt oder direkt wiederverwendet werden können. In Deutschland wird aber schon heute nach Angaben des Dachverbandes FairWertung über 60 Prozent der aussortierten Kleidung gesammelt, unter anderem von gemeinnützigen Organisationen wie der aktion hoffnung und derm Bayerischen Roten Kreuz. Damit wird die Getrenntsammelpficht im Landkreis bereits erfüllt, für den Landkreis ändert sich daher nichts. 

Nach Aussage der aktion hoffnung leiden die gemeinnützigen Sammlungen bereits jetzt unter der Zunahme von minderwertiger und unbrauchbarer (Fast-Fashion)-Kleidung. Deshalb bittet die aktion hoffnung alle Bürgerinnen und Bürger, bewusst nur tragbare und saubere Textilien zu spenden. Diese werden in den Secondhand-Shops verkauft, Projektpartnern z.B. in Rumänien überlassen oder an gewerbliche Partner zur weiteren Sortierung gegeben. 

Das gehört – in Tüten verpackt - in die Kleidersammlung:

+ gut erhaltene und tragbare Damen-, Herren- und Kinderkleidung
+ Schuhe – paarweise gebündelt
+ Handtaschen und Accessoires
+ Faschingskleidung und Trachten
+ Retrokleidung aus vergangenen Jahrzehnten
+ Bett-, Tisch- und Haushaltstextilien

Das gehört NICHT in die Kleidersammlung:

+ stark beschädigte Textilien (z.B. löchrige Kleidung, kaputter Absatz)
+ stark verschmutzte Textilien (z. B. stark zerfetzte oder mit Öl, Farbe oder anderen Substanzen verschmutzte Kleidung)
+ nasse Textilien
+ Stoff- und Nähreste
+ zerschnittene Textilien

Alle Informationen rund um das Thema Abfallwirtschaft finden Sie unter Abfallwirtschaft Landkreis Aichach-Friedberg