Hundesteuer
Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Stadtgebiet der Stadt Aichach unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe der örtlichen Hundesteuersatzung.
Die Anmeldung / Abmeldung (innerhalb eines Monats) kann erfolgen unter:
- Online-Services: Hundesteuer-Anmeldung /Abmeldung oder
- telefonisch unter 08251-90236 (Frau Kraus)
Die Hundesteuer beträgt jährlich:
Für jeden Hund 50 €
Für Kampfhunde 850 €
Hundesteuersatzung (Fassung 01.01.2021)
Hundemarken
Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Stadt Aichach eine Hundesteuermarke aus, die der Hund außerhalb der Wohnung des Hundehalters oder seines umfriedeten Grundbesitzes stets tragen muss.
Befreiungen
Steuerbefreiungen bzw. Ermäßigungen werden auf Antrag gewährt. Weitere Informationen hierzu können Sie die §§ 2, 6 und 7 der Hundesteuersatzung der Stadt Aichach entnehmen.
Umzug
Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde müssen Sie Ihren Hund abmelden und in der neuen Wohnortgemeinde anmelden. Die Hundemarke ist bei der Stadt Aichach zurückzugeben.
Rechtsgrundlage
- Art. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) Örtliche Verbrauch-
und Aufwandsteuern
- Hundesteuersatzung der Stadt Aichach
- Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit
- Art. 18, 37 und 37a Gesetz über das Landesstrafrecht und das
Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
(Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG)
Listenhunde Kategorie I und II nach der bayrischen Kampfhundeverordnung
Das Ordnungsamt der Stadt Aichach ist zuständig für die im Stadtgebiet Aichach gehaltenen Kampfhunde.
Ordnungsamt, Herr Schäffler, Am Tandlmarkt 13 (Verwaltungsgebäude I), 86551 Aichach, Tel. 08251-90267