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22.04.2026

Grundsteuer - Änderung am Grundbesitz

Pressemitteilung des Finanzamtes Augsburg-Land

Für eine korrekte Ermittlung der Grundsteuer sind aktuelle Angaben zu den jeweiligen Grund­stücken notwendig.
Eigentümerinnen und Eigentümer sind daher gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt entspre­chende Änderungen am Grundbesitz zu melden. Insbesondere sind Veränderungen am Ge­bäude, die zu einer höheren oder geringeren Wohn- oder Nutzfläche führen, anzuzeigen.
Die Grundsteueränderungsanzeige kann einfach und elektronisch über ELSTER (www.els­ter.de) oder in Papierform (Vordrucke verfügbar unter www.grundsteuer.bayern.de) beim Fi­nanzamt eingereicht werden. Eine Registrierung für ELSTER ist unkompliziert und kostenlos möglich.