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Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags
Kurzbeschreibung
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.
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Stand: 03.11.2023
Stand: 03.11.2023