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Niederschlagswassergebühr

Über 90 Millionen Kubikmeter Regen fallen jährlich innerhalb des Stadtgebietes von Aichach. Der überwiegende Teil verdunstet oder versickert im unversiegelten Boden, doch ein erheblicher Teil wird auf Dachflächen, Plätzen oder Straßen gefasst und mit einem hohen Aufwand im Kanalnetz abgeleitet und in der Kläranlage gereinigt. Störungen des Wasserhaushalts waren und sind die Folge.

Große Mengen von Regenwasser senken die Leistungsfähigkeit unserer Kläranlage, verursachen in unseren oberirdischen Gewässern chemische und biologische Belastungen und führen zu örtlichen Hochwasserverschärfungen. Daher sollen versiegelte Flächen nur dort an den Kanal angeschlossen werden, wo eine stärkere Verschmutzung oder fehlende andere Ableitungsmöglichkeiten dies erfordern.

In allen anderen Fällen sind die Niederschlagswässer von den Kanalnetzen fernzuhalten und einer Versickerung oder einem Oberflächengewässer zuzuführen (wasserrechtliche
Genehmigung erforderlich), sofern dies die örtlichen Verhältnisse zulassen.

Auch aus ökologischen Gesichtspunkten macht es Sinn, unverschmutztes Regenwasser zu versickern. In vielen Gebieten sinken die Grundwasserspiegel. Durch die zunehmende Flächenversiegelung wird das Regenwasser dem natürlichen Wasserkreislauf entzogen. Es kann aber nur zur Grundwasserneubildung beitragen, wenn es versickert.

Auch in bestehenden Baugebieten, kann durch die nachträgliche Entsiegelung von Flächen mit anschließender Versickerung ein wertvoller Beitrag für eine sinnvolle Regenwasserbewirtschaftung geleistet werden und zudem können Gebühren gespart werden.

Um zusätzliche Gebührenanreize zu schaffen, hat die Stadt Aichach zum 01.01.2010 im Rahmen der „Ökologischen Regenwasserbewirtschaftung“ eine gesonderte Gebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser eingeführt. Die entsprechenden Satzungen für Enwässerungsanlagen finden Sie unter Dokumente auf der linken Seite.

01.08.2016