Detailansicht
Leiter Ordnungsamt, Datenschutzbeauftragter
Verwaltungsgebäude I
Tandlmarkt 13
86551 Aichach
Karte anzeigen
Fax: 08251 902-50060
Raum: 001
E-Mail schreiben
Kontaktformular
Adresse exportieren
Zuständig für 40 Dienstleistungen
Baden, Betreten und Befahren von Eisflächen; Erlass von Regelungen »
Beauftragte der Gemeinde; Bestellung oder Wahl »
Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung »
Bestattungsrecht; Behördliche Überwachung »
Datenschutz; Unterrichtung, Beratung und Überwachung in öffentlichen Stellen »
Eheschließung im In- und Ausland; Vollzug »
Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung »
Friedhofs- und Bestattungsgebühren; Zahlung »
Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung »
Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch EU-Bürger »
Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger »
Geburt im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister »
Grabmal; Beantragung einer Genehmigung »
Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts »
Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot »
Hunde; Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes oder eines Negativzeugnisses »
Ladenöffnungszeiten; Beantragung einer Ausnahme »
Lärmschutz; Erlass einer Verordnung »
Leichenpass; Beantragung der Ausstellung »
Leichenüberführung; Beantragung der Beförderung in einem anderen Fahrzeug »
Marktfestsetzung; Beantragung »
Marktfestsetzung; Beantragung durch EU-Bürger »
Marktfestsetzung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger »
Maulkorbzwang und Anleinpflicht; Anordnung »
Obdachlosigkeit; Inanspruchnahme von Hilfestellungen zur Vermeidung »
Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis »
Sicherheitsrecht; Anordnungen »
Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes »
Sterbefall im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Sterberegister »
Taubenfütterungsverbot; Erlass einer Verordnung »
Todesbescheinigung; Weitergabe »
Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung »
Wasser-, Eis- und Murgefahr; Informationen zur Verpflichtung der Gemeinden »